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Anlagenüberprüfung

Elektrische Anlagenüberprüfung

Wussten Sie, dass elektrische Anlagen zum Schutz von Personen und Sachschäden auf Ihre Sicherheit hin überprüft werden müssen?

Auf Grund der geltenden Rechtsvorschriften müssen elektrische Anlagen nach Fertigstellung, bei Instandhaltung oder bei Änderung bzw. Erweiterung von einem befähigten Elektrotechniker auf ihre Sicherheit überprüft werden.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:

  • Erstprüfung
  • wiederkehrender Prüfung
  • außerordentlicher Prüfung.

Die regelmäßige Überprüfung bei gewerblicher und industrieller Nutzung ist aus Sicherheitsgründen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Beim Prüfbefund werden die sachgemäße Installation von elektrotechnischen Anlagen schriftlich dokumentiert.

Wir sind Ihr Partner bei der Anlagenüberprüfung von Einfamilienhäusern als auch von Objekten mit gewerblicher und industrieller Nutzung – kontaktieren Sie uns noch heute!

Ihr regionaler Partner für Elektro- und Netzwerkinstallationen.